Finanz- und Lohnbuchhaltung

Wir fertigen Ihre Finanzbuchführung (monatlich / vierteljährlich / jährlich) und begleiten Sie von Anfang an. Wir werden gemeinsam den für Sie besten Weg auswählen, um Ihren Buch­haltungs­aufwand zu minimieren. Wir werden gemeinsam grundlegende Dinge wie die IST- und die Sollversteuerung festlegen, sowie die eventuelle Führung einer OPOS Liste.­

Mit Hilfe des elektronischen Bankbuchens durch den elektronischen Kontoauszugsmanager, dem Einscannen von Belegen und Zurverfügungstellung im Rahmen von Unternehmen online können Sie täglich/wöchentlich auf Ihre aktuelle BWA zugreifen, Konten direkt online überwachen, Ihre OPOS Liste im Blick behalten und ständig und auch von unterwegs mit Ihrem Smartphone auf dem Aktuellen zu sein. Mit dem Kassenbuch online von DATEV können Sie eine revisionssichere Kasse führen, die anhand einer Schnittstelle in Ihre Finanzbuchführung eingearbeitet wird.


Hierdurch werden Fehlerquellen beseitigt und die Effektivität erhöht. Die Buchhaltung wird monatlich mit allen Individualitäten geführt, sodass diese monatsgenau abschlussreif erstellt wird und der ausgewiesene Gewinn in Ihrer BWA auch dem Tatsächlichen Ihres Jahresabschlusses entspricht. Sowohl die monatliche Abschreibung, wie auch der Eigenverbrauch durch Telefon oder KFZ Nutzung bzw. Sach/-Warenentnahmen werden monatlich, soweit wie möglich erfasst.

Im Rahmen der Lohnbuchführung ist zum einen die Digitalisierung von Lohnunterlagen möglich, zum anderen schafft Arbeitnehmer online eine Möglichkeit, zukünftig die Gehaltsabrechnungen den Mitarbeitern online zur Verfügung zu stellen und somit Papierkosten, Porto und Zeit etc. einzusparen. Sie können Vertragsdaten online archivieren, Stundenzettel online führen und einreichen. Ich stelle Ihnen Personalfragebögen für alle Mitarbeiter und Sachverhalte zur Verfügung. Diese können ebenfalls ins Programm eingelesen werden und elektronisch archiviert. Ich werde Sie hinsichtlich der aktuellen Veränderungen im Lohnsteuerrecht stets auf dem Laufenden halten und Ihnen die notwendigen Informationen zur Entscheidungsfindung unaufgefordert zusenden.

Auch die Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe können nach dem SKR 14 erstellt werden.